Digital High Intensity Training
DHIT®: EU Taxonomie anwenden
Ihr Beitrag zu den EU Umweltzielen
Wissen Sie bereits, was es für Ihr Unternehmen bedeutet, wenn Sie über Ihren Beitrag zu den Umweltzielen der EU berichten müssen? Kennen Sie die Ziele, die sich die EU hier gesetzt hat? Und wissen Sie, wie Sie prüfen, wie Ihr Unternehmen dazu beitragen kann?

Digital High Intensity Training
DHIT®: EU Taxonomie anwenden
Ihr Beitrag zu den EU Umweltzielen
Wissen Sie bereits, was es für Ihr Unternehmen bedeutet, wenn Sie über Ihren Beitrag zu den Umweltzielen der EU berichten müssen? Kennen Sie die Ziele, die sich die EU hier gesetzt hat? Und wissen Sie, wie Sie prüfen, wie Ihr Unternehmen dazu beitragen kann?

4 Teilnehmende
1:1 Mentoring
intensives Feedback
nachhaltige Learning Journey
Wir setzen bei Ihren Herausforderungen an
Wir zeigen Ihnen auf, was die neue EUTaxonomie Verordnung konkret gesetzlich vorschreibt und welche ersten Schritte Sie im Unternehmen umsetzen sollten. Wir befähigen Sie, sich auf die neuen Pflichten einzustellen und geben dazu Tipps aus praktischer Erfahrung.
Unsere Trainerin war viele Jahre für den Nachhaltigkeitsbericht ihres Unternehmens verantwortlich. Sie kennt die Herausforderung im Unternehmen, die Themen zu bewerten und die notwendigen Daten zu sammeln. Im Seminar diskutiert sie individuelle Lösungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
Das lernen Sie
- Anforderungen an die Berücksichtigung der EU Taxonomie im Nachhaltigkeitsbericht von Unternehmen
- Standards und Methoden für die sorgfältige Prüfung und die Offenlegung
- Herausforderungen und Lösungen bei der Umsetzung
- Erste Umsetzungsschritte individuell für Sie und Ihr Unternehmen
Kursbeschreibung
In diesem Training erfahren Sie, welche Anforderungen die EU Taxonomie an den Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens stellt. Sie erfahren, welche Inhalte und Daten die Offenlegung nach EU Taxonomie enthalten muss und wie Sie Themen und Daten bereitstellen, damit der Nachhaltigkeitsbericht glaubwürdig und testierbar ist
Um als Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht mit Berücksichtigung der EU Taxonomie erfüllen zu können, brauchen Sie Kenntnisse zu den Auswirkungen Ihres Unternehmens durch und auf die EU Umweltziele. Zudem müssen Sie Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltzielen und mögliche Menschenrechtsprobleme kennen. Mit Hilfe dieser Kenntnisse gelingt es Ihnen, die sorgfältige Prüfung zur EU Taxonomie anzugehen und die Ergebnisse in ihren Nachhaltigkeitsbericht zu integrieren. Dabei gehen wir auf die konkreten Bedürfnisse und Themen Ihres Unternehmens ein und unterstützen Sie dabei, Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen.
Neben dem fachlichen Input helfen Ihnen die Erfahrungen der Trainerin und der anderen Teilnehmer:innen dabei, Ihre Situation zu bewerten und mit Ihnen Handlungsoptionen zu entwickeln.
Parallel zu den Gruppen-Modulen finden individuelle Coaching-Sitzungen statt. In diesen geht es darum, Ihre Herausforderungen im Unternehmen anzugehen und individuelle und ganz konkrete Umsetzungsschritte zu entwickeln. Klimaschutz ist ein sehr umfassendes Thema und es ist unmöglich, alle notwendigen Schritte hin zur Klimaneutralität auf einmal zu gehen. Daher müssen Sie Schwerpunkte setzen. Welche die richtigen für Ihr Unternehmen sind und welche am besten zu Ihrer Unternehmenskultur passen, diskutieren wir ausführlich.
weniger lesenNeben dem fachlichen Input helfen Ihnen die Erfahrungen der Trainerin und der anderen Teilnehmer:innen dabei, Ihre Situation zu bewerten und mit Ihnen Handlungsoptionen zu entwickeln.
Parallel zu den Gruppen-Modulen finden individuelle Coaching-Sitzungen statt. In diesen geht es darum, Ihre Herausforderungen im Unternehmen anzugehen und individuelle und ganz konkrete Umsetzungsschritte zu entwickeln. Klimaschutz ist ein sehr umfassendes Thema und es ist unmöglich, alle notwendigen Schritte hin zur Klimaneutralität auf einmal zu gehen. Daher müssen Sie Schwerpunkte setzen. Welche die richtigen für Ihr Unternehmen sind und welche am besten zu Ihrer Unternehmenskultur passen, diskutieren wir ausführlich.
Learning Journey
- 1,5 Stunden Warm-up-Session
- 2x 3 Stunden hochintensive und interaktive Live-Online Sessions in Kleingruppen mit max. 4 Teilnehmern im Abstand von ca. 1 Woche
- 2 individuelle 45 min. Coaching-Sessions mit Ihrem Trainer im Nachgang an die Live Online-Sessions zur Unterstützung eines erfolgreichen Transfers in die individuelle Praxis
- Selbstlernelemente zwischen den Sessions zur weiteren Unterstützung des Lernprozesses (Zeitbedarf ca. 3 Std. insgesamt)
Alle Termine im Überblick
22.08.2022
14:00 - 15:30
Live Online Session: Warm-Up
MS Teams
29.08.2022
14:00 - 17:00
Live Online Session: Modul 1
MS Teams
10.10.2022
14:00 - 17:00
Live Online Session: Modul 2
MS Teams
22.08.2022
14:00 - 15:30
Live Online Session: Warm-Up
MS Teams
29.08.2022
14:00 - 17:00
Live Online Session: Modul 1
MS Teams
10.10.2022
14:00 - 17:00
Live Online Session: Modul 2
MS Teams
Ihre Ansprechpersonen
Unsere Expert:innen beraten Sie gerne!


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EU Taxonomie: Fragen und Antworten
Die EU Taxonomie Verordnung regelt Offenlegungspflichten vor allem von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen über ihren Beitrag zu den EU Umweltzielen.
Die Finanzmarktteilnehmer müssen zum 31. Dezember 2021 ihre ersten Offenlegungen gemäß der Taxonomie vorlegen, zunächst beschränkt auf die Umweltziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Unternehmen, die heute bereits der CSR Berichtspflicht unterliegen, müssen erste Angaben zu den Klimazielen im Geschäftsbericht 2021 machen. Ansonsten sind die Offenlegungspflichten in die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) integriert und trifft dann ab 2023 den größeren Kreis der Unternehmen und alle sechs Umweltziele.
Unternehmen müssen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen, inwiefern Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen und Ausgaben berücksichtigt werden und wie hoch der Umsatz mit umweltfreundlichen Produkten ist. Finanzmarktteilnehmer müssen darüber informieren, ob und in welchem Umfang Finanzprodukte zu den EU Umweltzielen beitragen und wie hoch der Anteil ökologischer Finanzprodukte am Gesamtinvestment ist.
Die Europäische Union hat sich in sechs Themenfelder Umweltziele gesetzt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität.
Es gelten die Aktivitäten als „Green Finance“, die einen substanziellen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten, keinen signifikanten Schaden für die anderen fünf verursachen und ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen in Bezug auf Menschenrechte erfüllen.
Die EU Taxonomie Verordnung regelt Offenlegungspflichten vor allem von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen über ihren Beitrag zu den EU Umweltzielen.
Die Finanzmarktteilnehmer müssen zum 31. Dezember 2021 ihre ersten Offenlegungen gemäß der Taxonomie vorlegen, zunächst beschränkt auf die Umweltziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Unternehmen, die heute bereits der CSR Berichtspflicht unterliegen, müssen erste Angaben zu den Klimazielen im Geschäftsbericht 2021 machen. Ansonsten sind die Offenlegungspflichten in die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) integriert und trifft dann ab 2023 den größeren Kreis der Unternehmen und alle sechs Umweltziele.
Unternehmen müssen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen, inwiefern Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen und Ausgaben berücksichtigt werden und wie hoch der Umsatz mit umweltfreundlichen Produkten ist. Finanzmarktteilnehmer müssen darüber informieren, ob und in welchem Umfang Finanzprodukte zu den EU Umweltzielen beitragen und wie hoch der Anteil ökologischer Finanzprodukte am Gesamtinvestment ist.
Die Europäische Union hat sich in sechs Themenfelder Umweltziele gesetzt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität.
Es gelten die Aktivitäten als „Green Finance“, die einen substanziellen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten, keinen signifikanten Schaden für die anderen fünf verursachen und ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen in Bezug auf Menschenrechte erfüllen.