Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der CONTUR GmbH, Großer Kolonnenweg 23, 30163 Hannover, (nachfolgend „CONTUR“), gelten für alle Verträge über die Buchung und Durchführung von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen, die ein:e Unternehmer:in (nachfolgend „auftraggebende Person“) mit CONTUR abschließt.

Die Angebote der CONTUR richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB (jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). CONTUR wird zur Überprüfung der Unternehmereigenschaft der auftraggebenden Person gegebenenfalls Nachweise anfordern.

Von diesen Bedingungen abweichende AGB, die durch die auftraggebende Person verwendet werden, erkennt CONTUR – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

CONTUR ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Auftraggebende werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Wenn die auftraggebende Person nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

Anmeldung und Vertragsschluss

Die auf der Online-Plattform oder in den Broschüren vorgestellten Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots bezüglich der Teilnahme an einem Seminar oder an einer Weiterbildungsveranstaltung (Anmeldung). Die Anmeldung hat unter Angabe von Vor- und Zunamen und weiterer Kontaktdaten der auftraggebenden Person, ihrer Firma, ihrer Funktion und Abteilung im Unternehmen sowie der Rechnungsanschrift zu erfolgen. Sämtliche Anmeldungen sind verbindlich, sobald sie per Fax, Post, online oder E-Mail bei CONTUR eingegangen sind. CONTUR kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen per Post, per E-Mail oder per Fax annehmen. Erst mit der Annahme durch CONTUR kommt ein Vertrag zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die auftraggebende Person erhält von CONTUR im Zuge der Annahme eine Buchungsbestätigung sowie rechtzeitig vor Seminarbeginn detaillierte Informationen zu Seminarzeiten und Seminarort.

Die Bestellung von maßgeschneiderten Seminaren/Programmen sowie von anderen Beratungsleistungen erfolgt auf dem Bestellformular, das dem entsprechenden Angebot beigefügt ist. Die auftraggebende Person erhält von CONTUR eine Auftragsbestätigung.

Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Die auftraggebende Person hat sicherzustellen, dass die von ihr zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von CONTUR versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat die auftraggebende Person bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle von CONTUR oder mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

Preise und Zahlungsmodalitäten

Die von CONTUR angegebenen Preise für offene Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen gelten pro Teilnehmer:in und beinhalten grundsätzlich die Seminardurchführung, die Seminarunterlagen sowie bei Präsenz Tagungspauschalen (Mittagessen inkl. einem Getränk, zwei Kaffeepausen und bereitgestellte Seminargetränke pro Veranstaltungstag). Ausnahmen und Abweichungen werden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gesondert gekennzeichnet. Preise für individuell vereinbarte Veranstaltungen werden entsprechend individuell vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sofern keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, erfolgt die Rechnungsstellung an die auftraggebende Person durch CONTUR grundsätzlich 14 Tage vor Seminarbeginn; bei modularen Reihen 14 Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die CONTUR nicht zu vertreten hat und die der auftraggebende Person zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).

Tagungsräume / Hotelreservierungen

Sämtliche Veranstaltungen finden entweder in unseren Schulungsräumen oder in geeigneten Hotels im Umkreis (bis zu 150 km) des jeweils angegebenen Veranstaltungsortes statt.

CONTUR hat im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert. Die Zimmerreservierungen nehmen die Teilnehmer:innen bitte selbst vor.
An den jeweiligen Beherbergungsverträgen ist CONTUR in der Regel nicht beteiligt. Die Kosten für Übernachtung/Frühstück hat der Auftraggeber am Abreisetag direkt im Hotel zu begleichen. Das Vorgehen für individuell vereinbarte Veranstaltungen wird individuell festgelegt. Für Stornierungen oder Umbuchungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Stornierung/Umbuchung durch den Auftraggeber

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die auftraggebende Person ihre Anmeldung für offene Seminare bis zu 28 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei stornieren. Wird die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder überhaupt nicht storniert, wird die Seminargebühr in vollem  Umfang fällig. Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der auftraggebenden Person steht es jedoch frei, einen Ersatzteilnehmenden zu benennen.

Stornierungen müssen der CONTUR schriftlich mitgeteilt werden.

Die auftraggebende Person für offene Seminare kann den gebuchten Veranstaltungstermin – je nach Verfügbarkeit – bis 28 Tage vor Beginn auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung umbuchen. Die Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen und ist nur einmalig möglich.

Für Umbuchungen erhebt CONTUR eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR zzgl. MwSt.

Stornierungsfristen und Umbuchungsmodalitäten für individuell vereinbarte Veranstaltungen werden entsprechend individuell vereinbart.

Absage von Veranstaltungen

CONTUR behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall der Referent:innen oder aus anderen Gründen zu verschieben, abzusagen oder zu verkürzen. Sollten die im Programm aufgeführten Referent:innen aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein, behält sich CONTUR den Einsatz gleichwertiger Referent:innen vor.

Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten auf Grund von höherer Gewalt, ist CONTUR berechtigt, die geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholen bzw. Fachtrainer:innen und Sonderfachleute mit der Erfüllung zu beauftragen. CONTUR verpflichtet sich, das eingetretene Leistungshindernis der auftraggebende Person unverzüglich anzuzeigen.

Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

Die auftraggebende Person  erteilt CONTUR die Erlaubnis, die Geschäftsbeziehung in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist CONTUR dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu der auftraggebende Person zu werben.

Haftungsbegrenzung

CONTUR haftet gegenüber der auftraggebende Person aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

CONTUR haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt CONTUR fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag CONTUR nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die auftraggebende Person regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung der CONTUR ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der CONTUR für Erfüllungsgehilf:innen und gesetzliche Vertreter:innen.

Verschwiegenheit

Die auftraggebende Person verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen – natürlich auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus – strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die auftraggebende Person ist von der Geheimhaltungspflicht entbunden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Skripten, Flipchart-Protokolle und andere Informationen dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.

Gleichbehandlung

Wir schätzen Diversität sehr und versuchen daher eine gendersensible Sprache zu verwenden. Auch für uns ist dies ein Entwicklungsprozess, den wir im Sinne der Gleichbehandlung aller Geschlechter befürworten und sukzessive in unserer Kommunikation umsetzen werden.

In Ausnahmefällen gelingt uns das nicht immer. Wir meinen im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der/die Vertragspartner:in Kaufmann oder Kauffrau ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten Hannover als Gerichtsstand.

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.