Corporate Social Responsibility
Die Schnittmenge dieser drei Punkte ist Nachhaltigkeit.
Es geht darum, wie es Unternehmen schaffen, ihre ökonomischen Ziele, mit ökologischen und sozialen Zielen zu vereinen, um so nachhaltig zu wirtschaften.
„Schlage nur so viel Holz ein, wie der Wald verkraften kann.“
„Schlage nur so viel Holz ein, wie der Wald verkraften kann.“
Hans Carl von Carlowitz
Eine kurze Geschichte der Nachhaltigkeit
Mit dieser Forderung gilt Hans Carl von Carlowitz mit seinem forstwirtschaftlichen Buch aus dem Jahr 1713 als Begründer des Begriffs Nachhaltigkeit.
Und schon damals bezieht er Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichermaßen mit ein. Als erstes kommt einem bei diesem Zitat wahrscheinlich der Umweltschutz in den Sinn. Ein gesunder Wald ist aber auch Grundlage für die Wirtschaft zu dieser Zeit und schafft Arbeitsplätze.
Und auch heute beruht nachhaltiges Wirtschaften noch auf diesen drei Säulen.
Corporate Social Responsibility oder Nachhaltigkeit?
Die Begriffe ändern sich, das Konzept bleibt.
Egal, ob man von Unternehmensverantwortung, Corporate Social Responsibility (CSR) oder Nachhaltigkeit spricht – Es geht darum, Unternehmen so aufzustellen, dass sie gesellschaftliche Herausforderungen meistern und dabei einen positiven Beitrag zu deren Lösung beisteuern.
Der Begriff im Wandel
Die Vereinten Nationen prägten mit dem Brundtland-Report 1987 und der Rio Konferenz 1992 den Begriff „Nachhaltige Entwicklung“ für dieses Konzept. Adressat waren alle Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Aus dem angelsächsischen Raum kam dann Anfang der 2000er Jahre der Begriff „Corporate Social Responsibility“ (CSR) nach Europa und meinte damit den Beitrag der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit. Die EU übernahm 2011 bei ihrer CSR-Strategie diesen Begriff und definierte ihn als Aktivitäten der Wirtschaft im Bereich Umwelt und Soziales, die über gesetzliche und tarifvertragliche Verpflichtungen hinaus gehen. Mit der Veröffentlichung der Sustainable Development Goals (SDG) 2015 holten sich die Vereinten Nationen die Definitionshoheit zurück und der Begriff „Nachhaltigkeit“ wurde wieder federführend.
SDG der Vereinten Nationen
Ausgewählte Ziele daraus sind zum Beispiel:
SDGs 1+2: Keine Armut, kein Hunger
SDGs 7 + 13: Bezahlbare und Saubere Energie, Maßnahmen zum Klimaschutz
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Seit 2017 sind die großen börsennotierten Unternehmen sowie Banken und Versicherungen außerdem verpflichtet, einen Bericht – die so genannte Nicht-Finanzielle Erklärung – zu veröffentlichen. In dem Bericht zeigen Unternehmen, welche Maßnahmen sie für die Umsetzung des Nachhaltigkeits-Konzepts in ihrem Unternehmen umgesetzt haben.
Angelehnt an die Ziele der UN entwickelte Europa außerdem 2019 mit dem European Green Deal ein umfassendes Konzept für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die EU verfolgt damit vor allem die drei nachhaltigen Kernziele:
- Bis 2050 keine Netto Treibhausgase mehr ausstoßen
- Wachstum von Ressourcennutzung entkoppeln
- Weder Menschen noch Regionen zurücklassen
Diese Ziele des EU Green Deals werden durch neue Gesetzgebung und sonstige Politikinstrumente wie Förderprogramme, Forschungsförderung, öffentliche Kampagnen etc. verfolgt. Ein zentrales Instrument ist es, Kapitalströme von Banken, Versicherungen und Investoren in nachhaltigere Investments zu lenken und somit Impulse für eine Transformation der Wirtschaft zu geben.
CSR-Aktivitäten als Chance für den Unternehmenserfolg
Die Geschäftsmodelle von Unternehmen sind vom Klimawandel, Ressourcenmangel, Menschenrechtsverletzungen, Demografie, Cyberkriminalität und weiteren globalen Herausforderungen betroffen. Unternehmen müssen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, denn jede Aktion eines Unternehmens hat Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Sie müssen ihre daraus entstehenden Risiken kennen und handhaben. Idealerweise leisten sie damit einen positiven Beitrag für die Gesamtgesellschaft.
Welche Aktivitäten mit der Umsetzung von Corporate Social Responsibilty verbunden sind, ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Ein Handelsunternehmen ist mit anderen Herausforderungen und Anforderungen konfrontiert als produzierende Unternehmen. Genauso unterscheiden sich Großkonzerne vom traditionellen, familiengeführten mittelständischen Unternehmen in ihrer Umsetzung einer CSR-Strategie.
Es geht nicht ohne klaren Bezug zum eigenen Geschäftsmodell und zu den eigenen Rahmenbedingungen.
Daraus ergibt sich auch: CSR-Aktivitäten sollten nicht als „Add-on“ verstanden werden, die nichts mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit zu tun haben. Ein solcher Ansatz wäre zu kurz gedacht.
Auch Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Energieeffizienz oder die Einhaltung von Mindeststandards in der Lieferkette sind Handlungsfelder der Corporate Social Responsibility, die zum Unternehmenserfolg beitragen.
Corporate Social Responsibiltiy einfach erklärt
3 Säulen der Corporate Social Responsibiltiy
Auch heute noch beruht Corporate Social Responsibilty auf den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung.
Etwas konkreter umfasst dies im Unternehmenskontext die Schonung der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen, ebenso wie Gerechtigkeit, Sicherheit, faire Bezahlung und die Wahrung von Arbeitnehmerinteressen. Aber: Auch nachhaltige Unternehmen müssen genug Gewinne erzielen, um diese beispielsweise in moderne Maschinen, hochwertige Rohstoffe, faire Bezahlung von Mitarbeiter:innen und Fortbildungen investieren zu können. Deshalb fordert die ökonomische Nachhaltigkeit ein nachhaltiges Wirtschaften mit langfristigen Strategien.
von der Kür zu Pflicht
Es gibt dabei verschiedene Vorschriften in Bezug auf Transparenz, Finanzierung und öffentliche Beschaffung.
Transparenz
In Deutschland gilt eine neue CSR-Richtlinie. Diese verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 20 Millionen Bilanzsumme jährlichen eine Nicht-Finanzielle Erklärung zu veröffentlichen. Der CSR-Bericht wird auch als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet und ist eine Ergänzung zum jährlichen Geschäftsbricht. Seit 2022 sind diese Unternehmen zusätzlich verpflichtet, ihre nachhaltigen Investitionen und Betriebsausgaben und die Umsätze mit nachhaltigen Produkten nach Definition der EU Taxonomie zu veröffentlichen.
Inhalt ist dabei etwa die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, die Achtung der Menschenrechte sowie Aktivitäten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der Bericht soll Anleger:innen aufzeigen, inwiefern das Unternehmen seine langfristigen Chancen und Risiken im Blick hat und es diese handhabt.
Aktuell wird auf europäischer Ebene eine weitergehende Berichtspflicht für Unternehmen diskutiert, die Unternehmen fast aller Größen und Rechtsformen betrifft. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind ausgenommen. Im Entwurf der Nachhaltigkeitsberichts-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sollen Unternehmen in Zukunft umfassend darüber berichten, welche positiven und negativen Wirkungen sie auf Umwelt und Gesellschaft haben, aber auch wie Umwelt und Gesellschaft auf ihr Geschäftsmodell einwirken.
Neben der Nachhaltigkeitsberichtpflicht, sorgt auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für mehr Transparenz mit dem Ziel, Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Unternehmen müssen belegen, dass sie geeignete Maßnahmen zum Schutz ergriffen haben. Die Pflicht trifft Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen ab Januar 2023, ab 2024 gilt es dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen.
Im Februar 2022 hat die EU Kommission einen Vorschlag eines europäischen Lieferkettengesetzes vorgelegt, der über die deutsche Regelung hinaus geht. Die europäische Regelung soll Unternehmen bereits ab 500 Beschäftigten und in ressourcenintensiven Branchen bereits ab 250 Beschäftigten treffen. Zudem sollen Opfer von Verstößen die Möglichkeit haben, Unternehmen rechtlich vor europäischen Gerichten haftbar zu machen.
Finanzierung
Für Nachhaltigkeit bei Investment- und Finanzierungsentscheidungen gibt die EU-Taxonomie Leitlinien. Sie beschreibt Standards für ökologisches Wirtschaften.
Es geht darum, bestimmte Aktivitäten von Unternehmen zu klassifizieren, und zwar hinsichtlich daran, ob diese Unternehmen einen nachhaltigen Beitrag leisten oder nicht. Investoren sollen so einschätzen können, ob ein Unternehmen, in welches sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet.
So soll mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen gelenkt werden. Die EU-Taxonomie soll hierfür klare Kriterien und Messgrößen liefern. Eine Wirtschaftsaktivität ist als taxonomiekonform anzusehen, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, auf keines der anderen Ziele negativ wirkt und grundlegende Menschenrechte eingehalten werden:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität
Öffentliche Beschaffung
Die öffentliche Hand beschafft alleine in Deutschland Waren und Dienstleistungen im Wert von etwa 400 Milliarden Euro jährlich. Damit hat sie einen großen Hebel in der Hand, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen durch ihre eigene Nachfrage zu fördern. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist heute bereits geregelt, dass die Verwaltungen des Bundes nachhaltige Produkte in der öffentlichen Beschaffung bevorzugen sollen. Im Rahmen des so genannten Textilbündnisses hatte sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2020 die Hälfte der von der Bundesverwaltung beschafften Textilien wie Uniformen, Arbeitskleidung etc. nach sozialen und ökologischen Kriterien einzukaufen.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sind weitere Regelungen hierzu geplant. Beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums wurde hierzu ein zentrales Portal für die nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber geschaffen. Dieses Portal soll das liefern, was den etwa 30.000 öffentlichen Beschaffungsstellen in Deutschland derzeit vor allem fehlt: Eine rechtssichere Definition nachhaltigerer Produkte und Anleitungen für öffentliche Ausschreibungen.
Fazit
Wir leben in einer Zeit, in der Unternehmen nicht darum herumkommen, ihr Geschäftsmodell auf Profit, People und Planet auszurichten. Die Megatrends wie Demographie, Klimaschutz oder Ressourcenknappheit wirken sich bereits in Form von längeren Recruitingzeiten, steigen Kosten für Energie und Ressourcen und Risiken durch Dürren oder Starkregenereignissen unmittelbar auf Unternehmen aus.
Auch Gesetzgeber auf europäischer und deutscher Ebene reagieren darauf und stecken den gesetzlichen Rahmen immer enger. Sie verpflichten die meisten Unternehmen, ihr Geschäftsmodell auf Zukunftsfähigkeit zu prüfen und eventuell neu auszurichten.
Ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement kann einen Wettbewerbsvorteil bringen. Weil Investor:innen, Kund:innen und vor allem potentielle Mitarbeiter:innen immer stärker bei ihren Entscheidungen darauf achten. Eine gut durchdachte und ambitionierte CSR-Strategie führt damit nicht nur zu einer Steigerung der Reputation und Arbeitgeberattraktivität, sondern auch zu Vermeidung von zukünftigen Risiken und kann präventiv zu einer Senkung von Kosten führen.
Die Megatrends und ihre Auswirkungen auf Unternehmen sind schon seit vielen Jahrzehnten bekannt. Es gab einige Unternehmen, die sich bereits seit vielen Jahren mit Nachhaltigkeitsstrategien darauf einstellen. Dies sind meist öffentlich bekannte Marken oder besonders kritisch gesehene Unternehmen oder Branchen, bei denen die Öffentlichkeit schon immer genauer hinsah. Diese Unternehmen haben dazu beigetragen, dass die für das Nachhaltigkeitsmanagement notwendige fachliche Expertise aber auch einheitliche Definitionen, Standards und technische Lösungen entwickelt wurden. Das Wissen darüber muss nun in die Mehrheit der Unternehmen hineingetragen werden. Zudem hat sich das Bewusstsein der Verbraucher:innen – sei es als Privatperson oder als Beschaffer:in in Unternehmen oder Behörde – gewandelt. Verbraucher:innen sind zunehmend bereit, für den ökologischen und sozialen Mehrwert eines Produktes auch mehr zu bezahlen.
Um Corporate Social Responsibility, erfolgreich im Unternehmen zu implementieren und umzusetzen, sollten alle Mitarbeitenden mit Kopf, Herz und Hand unterstützen. Und genau dabei, können wir Sie unterstützen. Wir helfen Ihnen, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die zu Ihnen passt und nehmen dabei auch alle Mitarbeitenden mit. Sehen Sie sich hier unser Angebot an.
Corporate Social Responsibility in guten Händen
Autorinnen
Marion Sollbach (ohne Bild) war fast zwei Jahrzehnte Leiterin für Nachhaltigkeit in großen, international tätigen Unternehmen und war in dieser Funktion für die Klimastrategie der Unternehmen verantwortlich. Sie kennt somit die Herausforderungen der Entwicklung, aber vor allem auch der Umsetzung einer Klimastrategie aus eigener Erfahrung sehr gut. Als Biologin und Umweltcontrollerin kennt sie die Komplexität der Themen und Systeme.
Co-Autorin und Ansprechpartnerin bei CONTUR Anja Siegert ist Teil des Teams „New Business“ bei CONTUR und unterstützt, das Thema Nachhaltigkeit als unser neues Geschäftsfeld zu implementieren.
Autorinnen
Marion Sollbach (ohne Bild) war fast zwei Jahrzehnte Leiterin für Nachhaltigkeit in großen, international tätigen Unternehmen und war in dieser Funktion für die Klimastrategie der Unternehmen verantwortlich. Sie kennt somit die Herausforderungen der Entwicklung, aber vor allem auch der Umsetzung einer Klimastrategie aus eigener Erfahrung sehr gut. Als Biologin und Umweltcontrollerin kennt sie die Komplexität der Themen und Systeme.
Co-Autorin und Ansprechpartnerin bei CONTUR Anja Siegert ist Teil des Teams „New Business“ bei CONTUR und unterstützt, das Thema Nachhaltigkeit als unser neues Geschäftsfeld zu implementieren.
Corporate Social Responsibility: Fragen und Antworten
Corporate Social Responsibilty umfasst die drei Bereiche Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung.
Die knapp 50.000 Unternehmen in der EU mit mehr als 250 Beschäftigten oder mehr als 20 Millionen Bilanzsumme müssen ab 2024 einen jährlichen, testierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In diesem Bericht müssen Sie unter anderem darlegen, wie die Strategie des Unternehmens mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar ist. Die Informationen müssen zukunftsgerichtete und retrospektive sowie qualitative und quantitative Angaben enthalten und dem von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten Standard entsprechen.
Die EU Taxonomie Verordnung regelt Offenlegungspflichten vor allem von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen über ihren Beitrag zu den EU Umweltzielen.
Die Finanzmarktteilnehmer müssen zum 31. Dezember 2021 ihre ersten Offenlegungen gemäß der Taxonomie vorlegen, zunächst beschränkt auf die Umweltziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Unternehmen, die heute bereits der CSR Berichtspflicht unterliegen, müssen erste Angaben zu den Klimazielen im Geschäftsbericht 2021 machen. Ansonsten sind die Offenlegungspflichten in die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) integriert und trifft dann ab 2023 den größeren Kreis der Unternehmen und alle sechs Umweltziele.
Corporate Social Responsibilty umfasst die drei Bereiche Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung.
Die knapp 50.000 Unternehmen in der EU mit mehr als 250 Beschäftigten oder mehr als 20 Millionen Bilanzsumme müssen ab 2024 einen jährlichen, testierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In diesem Bericht müssen Sie unter anderem darlegen, wie die Strategie des Unternehmens mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar ist. Die Informationen müssen zukunftsgerichtete und retrospektive sowie qualitative und quantitative Angaben enthalten und dem von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten Standard entsprechen.
Die EU Taxonomie Verordnung regelt Offenlegungspflichten vor allem von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen über ihren Beitrag zu den EU Umweltzielen.
Die Finanzmarktteilnehmer müssen zum 31. Dezember 2021 ihre ersten Offenlegungen gemäß der Taxonomie vorlegen, zunächst beschränkt auf die Umweltziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Unternehmen, die heute bereits der CSR Berichtspflicht unterliegen, müssen erste Angaben zu den Klimazielen im Geschäftsbericht 2021 machen. Ansonsten sind die Offenlegungspflichten in die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) integriert und trifft dann ab 2023 den größeren Kreis der Unternehmen und alle sechs Umweltziele.